Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen zwischen RäumFix Service, und seinen Kunden, soweit keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde.

  2. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Verbraucher oder Unternehmer gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.

  3. Individuell getroffene Vereinbarungen zwischen RäumFix Service und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

  4. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn RäumFix Service ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungen

RäumFix Service erbringt insbesondere Dienstleistungen in folgenden Bereichen:

  • Gebäudereinigung und Unterhaltsreinigung,

  • Reinigung von Wohnungen, Häusern, Büros, Treppenhäusern und Gewerbeobjekten,

  • Reinigung arbeiten nach Umzügen, Räumungen oder Renovierungen,

  • Entrümpelungen,

  • Haus- und Wohnungsauflösungen,

  • Räumung von Kellern, Garagen und Gewerbeflächen,

  • Sortier-, Räumungs- und Entsorgung arbeiten,

  • Umzugsservice für private und gewerbliche Kunden,

  • Tagearbeiten sowie Be- und Entlade arbeiten,

  • Möbel- und Objekttransporte,

  • Rückbau-, Abbau- und Demontage arbeiten, insbesondere an nicht tragenden Bauteilen und Einbauten,

  • Entfernung von Küchen, Bodenbelägen, Einbauten und – soweit rechtlich und technisch zulässig – nicht tragenden Wänden,

  • Gartenpflege und Pflege von Außenanlagen,

  • Rasenmähen, Heckenschnitt, Unkrautentfernung und saisonale Gartenarbeiten,

  • sowie individuell vereinbarte Neben- und Zusatzleistungen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Vertrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

Leistungen, die nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehören, werden nur nach zusätzlicher Vereinbarung ausgeführt und können gesondert berechnet werden.

§ 3 Angebote, Besichtigungen und Vertragsschluss

  1. Angebote von RäumFix Service sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich oder als Festpreisangebot bezeichnet werden.

  2. Ein Vertrag kann insbesondere zustande kommen durch:

  • Annahme eines Angebots,

  • schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,

  • Auftragserteilung per E-Mail, Nachricht oder über eine Vermittlungsplattform,

  • mündliche Vereinbarung,

  • Unterzeichnung eines Auftrags,

  • oder Beginn der Leistung auf Wunsch bzw. mit Zustimmung des Kunden.

  1. Wird ein Angebot ohne vorherige Besichtigung ausschließlich anhand von Fotos, Videos, Beschreibungen, Mengen-, Maß-, Gewichts- oder sonstigen Angaben des Kunden erstellt, basiert die Kalkulation auf der Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben.

  2. Stellt sich bei der Ausführung heraus, dass die tatsächlichen Verhältnisse erheblich von den Angaben abweichen, gelten die Regelungen über Zusatzleistungen und Mehraufwand.

§ 4 Informations- und Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, RäumFix Service vor Vertragsschluss und vor Beginn der Arbeiten alle für die Durchführung des Auftrags wesentlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Art und Umfang der gewünschten Leistung,

  • Anzahl und Art der Gegenstände,

  • Maße und Gewichte schwerer oder sperriger Gegenstände,

  • Etage und Zugangssituation,

  • vorhandene oder fehlende Aufzüge,

  • Treppen, enge Zugänge und lange Tragewege,

  • Park- und Zufahrtsmöglichkeiten,

  • Zufahrtsbeschränkungen,

  • besonders schwere, empfindliche oder wertvolle Gegenstände,

  • bekannte Vorschäden,

  • besondere Materialien oder Oberflächen,

  • bekannte Gefahrenstellen,

  • vorhandene Leitungen und Installationen,

  • bekannte Schadstoffe oder Gefahr Stoffe,

  • sowie sonstige Umstände, die für Preis, Personalbedarf, Fahrzeuge, Material, Sicherheit oder Ausführungsdauer erheblich sein können.

Unrichtige oder unvollständige Angaben können zu einer Anpassung des Leistungsumfangs und – soweit hierdurch tatsächlich zusätzlicher Aufwand entsteht – zu zusätzlichen Kosten führen.

§ 5 Preise, Festpreise und zusätzlicher Aufwand

Es gilt der individuell vereinbarte Preis.

  1. Wurde ausdrücklich ein Festpreis vereinbart, gilt dieser für den bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungsumfang.

  2. Zusätzliche Leistungen, die der Kunde nach Vertragsschluss beauftragt, sind nicht vom ursprünglichen Festpreis umfasst, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  3. Zusätzlicher Aufwand kann gesondert berechnet werden, wenn die tatsächlichen Verhältnisse aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden wesentlich von den Grundlagen der ursprünglichen Kalkulation abweichen.

Dies kann insbesondere betreffen:

  • zusätzliche Gegenstände,

  • erheblich abweichende Mengen,

  • erheblich abweichende Maße oder Gewichte,

  • zusätzliche Etagen,

  • fehlende oder nicht nutzbare Aufzüge,

  • längere Tragewege,

  • erschwerte Zugänge,

  • zusätzliche Demontage oder Montage,

  • zusätzliche Verpackung arbeiten,

  • zusätzliche Reinigung arbeiten,

  • zusätzliche Entsorgungsmengen,

  • oder vom Kunden nachträglich gewünschte Zusatzleistungen.

  1. Soweit möglich, wird RäumFix Service den Kunden vor Ausführung wesentlicher zusätzlicher kostenpflichtiger Arbeiten über den Mehraufwand informieren.

  2. Gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer wird entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausgewiesen.

§ 6 Rechnungsstellung und Zahlung

  1. Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

  2. Ist keine besondere Zahlungsfrist vereinbart, richtet sich die Fälligkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

  3. Zahlungen sind ohne unberechtigte Abzüge auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto zu leisten.

  4. Bei Überweisungen soll die Rechnungsnummer bzw. der in der Rechnung angegebene Verwendungszweck angegeben werden.

  5. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen bleibt unberührt. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben ebenfalls unberührt.

§ 7 Zahlungsverzug, Mahnung und Rechtsverfolgungskosten

  1. Für den Eintritt des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 286 BGB.

  2. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist RäumFix Service berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen.

  3. Gegenüber Verbrauchern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz.

  4. Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz.

  5. Ist der Schuldner kein Verbraucher, besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich Anspruch auf die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB.

  6. RäumFix Service ist außerdem berechtigt, einen darüber hinausgehenden gesetzlich ersatzfähigen Verzugsschaden geltend zu machen.

  7. Mahnkosten werden gegenüber Verbrauchern nicht als pauschale Vertragsstrafe erhoben. Soweit aufgrund des Zahlungsverzugs tatsächlich erforderliche und gesetzlich erstattungsfähige Kosten entstehen, können diese nach den gesetzlichen Voraussetzungen geltend gemacht werden.

  8. Bleibt eine fällige Forderung trotz Zahlungsaufforderung unbezahlt, kann RäumFix Service die Forderung im gesetzlich zulässigen Umfang durch ein Inkassounternehmen, einen Rechtsanwalt oder im gerichtlichen Mahn- bzw. Klageverfahren weiterverfolgen.

§ 8 Termine und Leistungszeiten

  1. Vereinbarte Termine werden nach bestem Wissen und mit der gebotenen Sorgfalt geplant und eingehalten.

  2. Können Termine aufgrund von Umständen, die RäumFix Service nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig eingehalten werden, wird der Kunde möglichst unverzüglich informiert.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • höhere Gewalt,

  • extreme Wetterbedingungen,

  • Verkehrsunfälle oder außergewöhnliche Verkehrsbehinderungen,

  • behördliche Maßnahmen,

  • Straßensperrungen,

  • unvorhersehbare technische Ausfälle,

  • oder sonstige außerhalb des Einflussbereichs von RäumFix Service liegende Ereignisse.

  1. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 9 Zugang, Anfahrt und Wartezeiten

  1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der vereinbarte Einsatzort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist.

  2. Kann die Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht oder nur verspätet begonnen werden, kann RäumFix Service den hierdurch tatsächlich entstandenen und gesetzlich ersatzfähigen Mehraufwand geltend machen.

Dies kann insbesondere gelten bei:

  • Abwesenheit des Kunden oder einer erforderlichen Kontaktperson,

  • fehlendem Schlüssel oder Zugang,

  • unzutreffender Anschrift,

  • nicht mitgeteilten Zufahrtsbeschränkungen,

  • nicht verfügbaren vereinbarten Parkmöglichkeiten,

  • oder sonstigen vom Kunden verursachten erheblichen Verzögerungen.

  1. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, soweit eine pauschale Berechnung im Einzelfall vereinbart wurde.

§ 10 Stornierung und Kündigung

  1. Für die Kündigung oder Stornierung eines bereits erteilten Auftrags gelten die gesetzlichen Vorschriften und gegebenenfalls individuell getroffene Vereinbarungen.

  2. Bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

  3. Hat RäumFix Service aufgrund des Auftrags bereits konkrete, nicht mehr vermeidbare Aufwendungen getätigt, können diese geltend gemacht werden, soweit hierfür ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch besteht.

  4. Das gegebenenfalls bestehende gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt unberührt.

§ 11 Gebäudereinigung

  1. Art und Umfang der Reinigung arbeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.

  2. Der Kunde hat RäumFix Service vor Beginn der Arbeiten über bekannte besonders empfindliche Materialien, Oberflächen, Beschichtungen und Vorschäden zu informieren, soweit diese nicht ohne Weiteres erkennbar sind.

  3. Ein bestimmter Reinigungserfolg ist nur geschuldet, soweit dieser ausdrücklich vereinbart wurde und unter Berücksichtigung von Material, Alter, Verschleiß und Zustand der betreffenden Fläche objektiv erreichbar ist.

  4. RäumFix Service haftet nicht für bereits vorhandene Schäden oder gewöhnlichen Verschleiß.

  5. Gesetzliche Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 12 Entrümpelung, Haus- und Wohnungsauflösung

Der Kunde versichert, zur Beauftragung der Räumung und zur Verfügung über die zur Entsorgung bestimmten Gegenstände berechtigt zu sein.

  1. Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, sind vom Kunden eindeutig zu kennzeichnen oder vor Beginn der Arbeiten räumlich zu separieren.

  2. Wertgegenstände, persönliche Dokumente, Bargeld, Schmuck, Datenträger oder sonstige nicht zur Entsorgung bestimmte Gegenstände sind vom Kunden grundsätzlich vor Beginn der Räumungsarbeiten zu sichern.

  3. Soweit RäumFix Service während der Arbeiten offensichtlich werthaltige oder persönliche Gegenstände auffindet, wird nach Möglichkeit eine Abstimmung mit dem Kunden vorgenommen.

§ 13 Entsorgung

  1. Soweit vereinbart, übernimmt RäumFix Service die fachgerechte Entsorgung der im Auftrag bezeichneten Materialien und Gegenstände.

  2. Der Kunde muss RäumFix Service vor Auftragserteilung über bekannte Sonderabfälle, Gefahr Stoffe oder besonders zu behandelnde Materialien informieren.

  3. Dies betrifft insbesondere Stoffe, deren Transport oder Entsorgung besonderen gesetzlichen Anforderungen unterliegt.

  4. Werden nicht angegebene Sonderabfälle oder Gefahr Stoffe festgestellt, kann RäumFix Service die Annahme oder Bearbeitung dieser Materialien verweigern.

  5. Zusätzliche, tatsächlich entstehende Entsorgungskosten können nach vorheriger Abstimmung oder, soweit eine vorherige Abstimmung nicht möglich ist, im gesetzlich zulässigen Umfang gesondert berechnet werden.

§ 14 Rückbau- und Demontage Arbeiten

  1. RäumFix Service führt ausschließlich solche Rückbau- und Demontage arbeiten aus, die vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind und für deren Durchführung die erforderlichen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

  2. Das Leistungsangebot umfasst insbesondere den Rückbau von Einbauten, Küchen, Bodenbelägen und anderen vereinbarten nicht tragenden Elementen.

  3. Arbeiten an tragenden Bauteilen, statisch relevanten Konstruktionen, genehmigungspflichtigen Anlagen sowie Arbeiten, die besondere Fachzulassungen voraussetzen, werden nur ausgeführt, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde und RäumFix Service hierzu rechtlich berechtigt ist.

  4. Der Kunde muss bekannte Leitungen, Installationen, Schadstoffe, Asbest oder sonstige Gefahren vor Beginn der Arbeiten mitteilen.

  5. Werden während der Arbeiten nicht vorher erkennbare Gefahren, Schadstoffe oder statisch bzw. technisch relevante Umstände festgestellt, darf RäumFix Service die Arbeiten bis zur fachlichen Klärung unterbrechen.

§ 15 Gartenpflege

  1. Der Umfang der Gartenpflege richtet sich nach der individuellen Vereinbarung.

  2. Hierzu können insbesondere Rasenmähen, Heckenschnitt, Unkrautentfernung, Pflege von Außenanlagen und saisonale Gartenarbeiten gehören.

  3. Arbeiten, für die besondere behördliche Genehmigungen oder besondere fachliche Zulassungen erforderlich sind, sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden und die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

§ 16 Umzug, Möbel- und Objekttransport

  1. Für Umzugs- und Transportleistungen gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB), soweit diese auf das jeweilige Vertragsverhältnis Anwendung finden.

  2. Bei der Beförderung von Umzugsgut gelten insbesondere die gesetzlichen Vorschriften über Umzugsverträge gemäß §§ 451 ff. HGB.

  3. Der Kunde muss vor Vertragsschluss auf Gegenstände hinweisen, die wegen ihrer Größe, ihres Gewichts, ihres Wertes oder ihrer Beschaffenheit besondere Transportmaßnahmen erfordern.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Klaviere und Flügel,

  • Tresore,

  • Antiquitäten,

  • Kunstgegenstände,

  • hochwertige Elektronik,

  • Glas- und besonders zerbrechliche Gegenstände,

  • besonders schwere Möbel,

  • Maschinen,

  • sowie sonstige Gegenstände mit außergewöhnlichem Wert oder erhöhtem Transportrisiko.

  1. Maße, Gewichte, Mengen und sonstige vom Kunden mitgeteilte Angaben müssen zutreffend sein.

  2. Weichen diese Angaben erheblich von den tatsächlichen Gegebenheiten ab und entsteht hierdurch zusätzlicher Aufwand, können zusätzliche Leistungen nach Maßgabe von § 5 dieser AGB berechnet werden.

  3. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere gegenüber Verbrauchern, werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

§ 17 Verpackung und Transportvorbereitung

  1. Ist eine Verpackungsleistung durch RäumFix Service vereinbart, wird diese im vereinbarten Umfang ausgeführt.

  2. Verpackt der Kunde selbst, hat er die Gegenstände grundsätzlich so vorzubereiten, dass sie unter Berücksichtigung ihrer Beschaffenheit transportiert werden können.

  3. Der Kunde hat RäumFix Service auf außergewöhnlich empfindliche, zerbrechliche oder besonders wertvolle Gegenstände ausdrücklich hinzuweisen.

  4. Gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 18 Haftung bei Umzugs- und Transportleistungen

Für Umzugs- und Transportleistungen gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Haftungsbestimmungen, insbesondere die Vorschriften des HGB.

Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, werden die zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen der §§ 451 ff. HGB nicht durch diese AGB zum Nachteil des Verbrauchers eingeschränkt.

Erforderliche gesetzliche Informationen über Haftungsbestimmungen, Haftungsbegrenzungen, Möglichkeiten einer weitergehenden Haftung oder Versicherung sowie über Form und Fristen einer Schadensanzeige werden, soweit gesetzlich erforderlich, gesondert erteilt.

§ 19 Abnahme, Mängel und Reklamationen

Der Kunde soll die ausgeführten Arbeiten nach Abschluss prüfen.

  1. Erkennbare Mängel oder Schäden sollen RäumFix Service möglichst zeitnah mitgeteilt und – soweit möglich – dokumentiert werden, damit eine zeitnahe Prüfung erfolgen kann.

  2. Soweit ein Mangel vorliegt und RäumFix Service gesetzlich zur Nacherfüllung berechtigt ist, ist RäumFix Service Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.

  3. Gesetzliche Gewährleistungs-, Mängel- und Schadensersatzrechte werden durch diese Regelung nicht ausgeschlossen oder unangemessen eingeschränkt.

  4. Für Umzugs- und Transportleistungen gelten hinsichtlich der Schadensanzeige die besonderen gesetzlichen Vorschriften des HGB.

§ 20 Allgemeine Haftung

  1. RäumFix Service haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

  2. RäumFix Service haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

  4. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

  5. Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.

  6. Für Umzugs- und Transportleistungen gelten vorrangig die hierfür anwendbaren gesetzlichen Haftungsregelungen.

§ 21 Vorschäden und Dokumentation

  1. RäumFix Service haftet nicht für Schäden, die bereits vor Beginn der eigenen Tätigkeit vorhanden waren oder nicht durch RäumFix Service verursacht wurden.

  2. Bekannte Vorschäden sollen vor Beginn der Arbeiten dokumentiert werden.

  3. RäumFix Service kann im erforderlichen und datenschutzrechtlich zulässigen Umfang den Zustand des Arbeitsbereichs vor und nach der Leistung dokumentieren.

  4. Der Kunde hat auf besondere Risiken und nicht ohne Weiteres erkennbare Vorschäden hinzuweisen.

§ 22 Arbeitssicherheit und Leistungshindernisse

RäumFix Service kann Arbeiten vorübergehend einstellen oder deren Beginn verweigern, wenn konkrete und nicht vertretbare Gefahren für Mitarbeiter, Kunden, Dritte oder Sachen bestehen.

Dies gilt insbesondere bei:

  • nicht mitgeteilten Gefahr Stoffen,

  • unsicheren baulichen Zuständen,

  • gefährlichen elektrischen Anlagen,

  • statischen Risiken,

  • fehlenden notwendigen Sicherheitsvoraussetzungen,

  • oder sonstigen erheblichen Gefahren.

  • Die Parteien werden nach Möglichkeit eine zumutbare Lösung für die weitere Durchführung abstimmen.

§ 23 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern können bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen gesetzliche Widerrufsrechte zustehen.

Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich der gesetzlich erforderlichen Informationen.

Soll die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnen, gelten hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen.

Diese AGB ersetzen keine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.

§ 24 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

Ergänzend gilt die auf der Internetseite von RäumFix Service veröffentlichte Datenschutzerklärung.

§ 25 Verbraucherstreitbeilegung

Soweit gesetzliche Informationspflichten hinsichtlich der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bestehen, werden diese entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften erfüllt.

§ 26 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts entzogen wird, das ohne diese Rechtswahl anzuwenden wäre.

  3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von RäumFix Service als Gerichtsstand vereinbart werden.

  4. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstands Regelungen.

§ 27 Salvatorische Bestimmung

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon grundsätzlich unberührt.

Kontakt

Telefon: +49 1578 8722 930

E-Mail: info@raeumfix-service.de

Mo–Sa: 08:00–20:00

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